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Radverkehr
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Radverkehr, auch Fahrradverkehr und in der Schweiz Veloverkehr, bezeichnet die Fortbewegung durch Fahrradfahren. Dabei wird das muskelkraftbetriebene Fahrzeug Fahrrad zum Transportieren von Menschen und Gßtern genutzt. Der Radverkehr ist eine flächenverbrauchsarme, individuelle, gesunde und nachhaltige Art der Fortbewegung und Logistik, die Feinstaub, Lärm und Abgase vermeidet.cite-ref-2[2] Er ist wesentlicher Bestandteil der Fahrradkultur.
Contents
⢠Fahrzeug
⢠Verbreitung
⢠Potenzial
⢠Infrastruktur
⢠Verkehrswege
⢠Deutschland
⢠Ăsterreich
⢠Andere Länder
⢠Andere Länder
⢠Literatur
⢠Weblinks
⢠Einzelnachweise
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Arten des Radverkehrs
Radverkehr kann unterteilt werden in Alltagsradverkehr, touristischen Radverkehr und Radsport, die aus den unterschiedlichen Anforderungen und Verkehrsabsichten resultieren. Der Wirtschaftsverkehr per Fahrrad â insbesondere der gewerbliche Warentransport â nimmt insbesondere in Ballungsräumen zu. Diese Art des Radverkehrs wird unter dem Begriff Radlogistik gefasst. Der Alltagsverkehr findet ganzjährig statt, unterliegt aber wie der Fahrradtourismus saisonalen Schwankungen. Der StraĂenradsport hat nur einen geringen Anteil am gesamten Radverkehr.
Fahrzeug
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Hauptartikel
:
Fahrrad
Das Fahrrad ist das Fahrzeug des Radverkehrs. Pedelecs, welche elektrisch unterstßtzen, werden in der Regel wie Fahrräder gehandhabt. Dabei gibt es vielfältige Fahrradtypen, welche auf verschiedene Anwendungen oder Terrains spezialisiert sind.
Fahrräder kÜnnen sowohl fßr den Personentransport als auch fßr den Lastentransport geeignet sein.
Verbreitung
Verkäufe und Umsatz
Weltweit wurden 2023 geschätzt etwa Ăźber 133 Mio. Fahrräder und E-Bikes verkauft und damit umgerechnet etwa 56 Mrd. ⏠umgesetzt.cite-ref-8[8] Davon 4,0 Mio. Fahrzeuge in Deutschland mit einem Umsatzvolumen von 7,06 Mrd. âŹ. Dabei wurden in Deutschland 2023 erstmals mehr E-Bikes als Fahrräder verkauft. Dabei spielen geleaste Firmenräder mit 42 % am Umsatz einen wichtigen Anteil und sind damit von âĂźberragender Bedeutungâ. Dies liegt insbesondere daran, dass die Firmenräder durchschnittlich hĂśherwertig sind.cite-ref-0-6-1[6]
Die deutsche Fahrradbranche beschäftigte 2019 etwa 281.000 Menschen und generierte einen Gesamtumsatz von Ăźber 37 Mrd. âŹ.cite-ref-9[9]
Potenzial
Der Fahrradverkehr hat das Potenzial, ca. 50 Prozent der mit dem städtischen motorisierten Individualverkehr zurĂźckgelegten Wege zu ersetzen, die Ăźberwiegend als Kurzstreckenverkehr unter 10 Kilometer stattfinden. Damit lieĂe sich der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr (Modal Split) beträchtlich steigern.cite-ref-10[10]cite-ref-11[11]
⢠Fahrradverkehr ist schnell: Er kann in der Regel seine Geschwindigkeitsvorteile,cite-ref-12[12] betrachtet als Reisezeit von Tßr zu Tßr, auf Strecken bis fßnf Kilometer gegenßber allen anderen Verkehrsarten ausspielen. Mit Schaffung guter Rahmenbedingungen, wie dies u. a. durch die Anlage von Radschnellwegen in den Niederlanden und Dänemark erfolgte, gelingt das auch auf längeren Entfernungen.
⢠Fahrradverkehr ist kostengßnstig: Ein Kilometer Radfahren kann gegenßber der Nutzung eines motorgetriebenen Automobils leicht Kosten von rund 10 ct/km allein durch die Kraftstoffeinsparung vermeiden.cite-ref-13[13] Bei entsprechenden Fahrleistungen liegen auch die Fixkosten pro Kilometer, die sich aus Anschaffung und Wartung ergeben, deutlich unter denen von Automobilen.
⢠Der gesamtgesellschaftliche Nutzen des Radfahrens beträgt etwa 30 ct/km. Im Vergleich kostet jeder Kilometer mit dem Auto die Gesellschaft etwa 20 ct.cite-ref-14[14]
⢠Fahrradfahrende bewegen sich gesßnder:cite-ref-15[15]cite-ref-16[16] Da sich Radfahrer mit Muskelkraft an der freien Luft bewegen, senken sie Erkrankungsrisiken und erhÜhen ihre Lebenserwartung. Vorteilhaft ist zudem, dass beim Radfahren gesundheitsfÜrdernde Fortbewegung sozusagen nebenbei erfolgt.
⢠Fahrradverkehr ermÜglicht soziale Mobilität: Dadurch, dass Radfahrende gut zu sehen sind und Radfahrgeschwindigkeiten meist gering sind, ist eine intensivere Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern mÜglich als im Autoverkehr. Durch die Sichtbarkeit der Menschen wirken Städte mit Radverkehr belebt und lebenswert.
⢠Fahrradverkehr stärkt lokalen Handel und belebt die Innenstädte: Fahrradfahrende haben meist weniger Transportkapazität als Autofahrer, zudem sind Radfahrer eher umwegsensibel. Deswegen erledigen Alltagsradfahrer ihren Einkauf meist auf ihren alltäglichen Wegen in Läden die auf kleinere Einkaufsmengen ausgelegt sind, also bevorzugt in den Stadtteil- und Dorfzentren sowie in den Innenstädten. Autogerechte Einkaufszentren an Stadträndern sind fßr Radfahrer wenig attraktiv. Da Radfahrer deutlich geringere Mobilitätskosten haben, steht ihnen mehr Geld fßr Konsum zur Verfßgung.
⢠Fahrradverkehr schafft Platz: Sowohl die Verkehrswege als auch die Abstellanlagen von Fahrrädern benÜtigen weniger Verkehrsraum gegenßber dem motorisierten Individualverkehr.
⢠Fahrradverkehr entlastet StraĂen: Aufgrund des verringerten Platzbedarfs des Radverkehrs entlastet jeder Autofahrer, der aufs Fahrrad umsteigt, den fahrenden wie ruhenden StraĂenverkehr. Deswegen ist bei ausreichender Nutzung durch Radfahrer ein Umwidmen von Kraftfahr- zu Radfahr-Infrastruktur auch fĂźr den Autoverkehr von Vorteil.
⢠Fahrradinfrastruktur ist preiswert: Fahrräder sind viel leichter und beanspruchen weniger Platz als Kraftfahrzeuge. Daher sind Radverkehrsanlagen fßr vergleichbare Verkehrsaufkommen kleiner, preiswerter und dauerhafter als die Verkehrsinfrastruktur des motorisierten Individualverkehrs.
⢠Fahrradverkehr verringert die Zersiedelung: Radfahren ist vor allem im Radius bis zu 10 km attraktiv. Einwohner, die die Vorteile des Fahrrades fĂźr sich erkannt haben, werden entfernte Wohnstandorte mit weiten Verkehrswegen weniger attraktiv finden als Menschen, die Ăźberwiegend das Auto oder den ĂPNV nutzen.
⢠Fahrräder sind emissionsfrei und verursachen kaum Feinstaubcite-ref-18[18] und Lärm; eine Problematik, die in dicht besiedelten Gebieten groĂe Bedeutung hat.
Infrastruktur
In der Regel nutzt der Radverkehr Verkehrswege und Einrichtungen, die auch fĂźr den allgemeinen Verkehr errichtet wurden. Daneben gibt es noch gesonderte Infrastruktur, die fĂźr den Radverkehr (baulich) errichtet werden kann.
Verkehrswege
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Hauptartikel
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Radverkehrsanlage
Abgesehen von den allgemeinen Verkehrswegen gibt es noch speziell fĂźr den Radverkehr vorgesehene Wege und StraĂen, die unter Radverkehrsanlagen zusammengefasst werden.
Aufgrund des zur Fortbewegung nĂśtigen Kraftaufwands haben kurze, umwegfreie Wege mit geringen HĂśhenunterschieden und ebenen, leicht zu befahrenden StraĂenoberflächen fĂźr den Alltagsradverkehr einen hĂśheren Stellenwert als fĂźr andere Arten der Fortbewegung.
FĂźr den touristischen Radverkehr werden naturnahe Strecken mit Erholungswert bevorzugt, die abseits stark befahrener StraĂen liegen. Radwanderwege sind in der Regel routenorientiert oder Teil einer Knotenpunktbezogene Wegweisung. Sie folgen häufig nicht der direktesten Verbindung zwischen zwei Orten, sondern nutzen landschaftlich schĂśne Strecken und touristische Ziele.
Parken (Abstellanlagen)
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Hauptartikel
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Fahrradabstellanlage
Fahrraddiebstahl wird in Befragungen als eines der wesentlichen Hindernisse fĂźr eine weitere Zunahme des Radverkehrsanteils genannt. Fehlende oder schlechte Fahrradabstellanlagen begĂźnstigen Fahrraddiebstähle, gute Anlagen bieten dagegen einen hohen Diebstahlschutz. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die verwendeten Fahrradhalterungen. Seit Mai 2016 ist dafĂźr die DIN-Norm 79008 âStationäre Fahrradparksystemeâ gĂźltig, die im Teil 1 Anforderungen an die Diebstahlschutzeigenschaften, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Fahrradabstellanlagen beschreibt; im Teil 2 sind die PrĂźfverfahren dafĂźr definiert. Die DIN 79008 ist weitgehend hervorgegangen aus der Technischen Richtlinie TR 6102-0911 âEmpfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagenâ des ADFC. Eine Registrierung der Fahrräder, bewachte Stationen oder abschlieĂbare Boxen sind weitere VerbesserungsmĂśglichkeiten.
Radstationen und ParkmĂśglichkeiten
Anbindung an Ăśffentliche Transportmittel
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Hauptartikel
:
Bike-and-ride
Der Aktionsradius des Fahrradfahrers kann wesentlich erweitert werden, indem das Rad mit Ăśffentlichen Transportmitteln befĂśrdert oder schienengebundener Verkehr wie Busverkehr fĂźr Anschlussfahrten genutzt wird. Niederflur-Fahrrad-Abteilen in Schienenfahrzeugen und Bussen erleichtern den Ein- und Ausstieg.
Planung und Politische Vorhaben
Planungsgrundlagen
In vielen Fällen wird fĂźr einen Zuständigkeitsbereich ein Radverkehrskonzept erstellt, z. B. fĂźr das Gebiet einer Gemeinde oder Stadt oder fĂźr einen Landkreis. Darin erarbeitet wird meist ein Radverkehrsnetz, Mängel- und ggf. Potenzialanalyse, MaĂnahmenvorschläge in den verschiedenen Handlungsbereichen und meist auch eine Priorisierung von MaĂnahmen. Inhaltliche Hinweise dazu geben die Empfehlungen fĂźr Radverkehrsanlagen.
Zur Abwicklung des Radverkehrs wird eine bauliche und ordnungsrechtliche Infrastruktur benĂśtigt.
Radverkehr ist als komplexes System zu verstehen, das in viele Lebensabläufe des Menschen integriert werden muss. In die planerischen Entscheidungen zugunsten des Radverkehrs mĂźssen auch die anderen Verkehrsarten FuĂ-, Kfz- und schienengebundener Nahverkehr einbezogen werden. Dies erfordert eine integrierte Planung. Zu einer von vielen Seiten gewĂźnschten FĂśrderung des Radverkehrs gehĂśrt deshalb auch eine entsprechende Ăffentlichkeitsarbeit und die Anpassung des Ordnungsrahmens durch Gesetze und Verordnungen sowie eine hinreichende Finanz- und Personalausstattung (Radverkehrsplanung ist detailorientiert und erfordert deutlich hĂśheren Planungsaufwand als ânormalerâ StraĂenbau). In der klassischen Radverkehrsplanung steht die bauliche Gestaltung des Fahrweges, das heiĂt die Schaffung von Radfahrstreifen oder baulich getrennter Radwege, im Mittelpunkt des Interesses. Inzwischen haben sich durchgehende Planungen fĂźr ganze Routen, zum Beispiel mit Teilabschnitten in ruhigen ErschlieĂungsstraĂen, FahrradstraĂen, GrĂźnanlagen als wirkungsvolleres Planungsprinzip durchgesetzt; zusammenhängende Radverkehrsnetze werden auch mit Wegweisern beschildert. Als weitergehender Ansatz ist die Diskussion oder Planung von einzelnen Radschnellwegen hinzugekommen. Bei der Umsetzung dieser Planungsprinzipien gibt es in Deutschland oft noch VerzĂśgerungen.
Weitere Gesichtspunkte:
⢠Abbau von (fĂźr den Radverkehr) unnĂśtigen oder hinderlichen Einschränkungen aller Art, z. B. Kennzeichnung fĂźr Radfahrer durchlässiger Sackgassen, Ăffnung von EinbahnstraĂen fĂźr Radfahrer auch in der Gegenrichtung, Herausnahme von Radfahrern bei Abbiegegeboten, VerkĂźrzung von Wartezeiten an Ampeln
⢠Wartung, Reinigung und Schneeräumung der Wege
⢠sicheres Fahrrad-Parken sowohl zum Diebstahl- als auch zum Witterungsschutz an Quellen und Zielen des Radverkehrs
⢠zusätzliche Verfßgbarkeit von Fahrrädern durch Netze von Selbstbedienungsstationen zur Fahrradvermietung usw. im gesamten Radverkehrssystem.
Bei allen Verkehrsformen zeigt sich, dass sich durch die Verbesserung der jeweiligen Infrastruktur der entsprechende Verkehrsanteil erhĂśhen lässt. Im Gegensatz zum Radverkehr sind Barrierefreiheit und Rund-um-Service fĂźr den Autoverkehr seit Mitte des 20. Jahrhunderts in den entwickelten Ländern Ăźberwiegend zur Selbstverständlichkeit geworden. Beispiele aus dem System des Kfz-Verkehrs dafĂźr sind autogerechte VerkehrsfĂźhrung und Verkehrsflächen, SchnellstraĂen, Autobahnen, Parkhäuser, Vorgaben Ăźber die Anzahl und Gestaltung von Parkplätzen beispielsweise an Einkaufszentren, amtliche Ausschilderungen von Serviceangeboten, wie Tank- und Rastanlagen oder Motels. FĂźr den Radverkehr fehlen solche Angebote bis heute Ăźberwiegend oder beruhen auf lokalen bzw. privaten Initiativen.
Separation der Verkehrsarten
Während lange Zeit eine Trennung der verschiedenen Verkehrsformen favorisiert wurde, gibt es seit etwa Anfang der 1990er Jahre Kritik an den auf Separation nach Verkehrsarten angelegten Konzepten, da Radwege und Radfahrstreifen das Unfallrisiko gegenßber dem Fahren auf der Fahrbahn stark erhÜhen kÜnnen, zum Teil auf Grund unzulänglicher Gestaltung (je nach Variante des Radweges auf das Drei- bis ZwÜlffache).cite-ref-19[19] Aus diesem Grund ist in Deutschland seit dem 1. Oktober 1998 die allgemeine Benutzungspflicht fßr Radverkehrsanlagen abgeschafft worden. Damit ist die Fßhrung des Radverkehrs auf der Fahrbahn der Normalfall, während die Benutzungspflicht fßr Radverkehrsanlagen nur in Ausnahmefällen und nach einer Einzelfallprßfung angeordnet werden darf.cite-ref-20[20]cite-ref-21[21]
Nationaler Radverkehrsplan in Deutschland
Siehe auch
:
Nationaler Radverkehrsplan
Radverkehrsplanung ist Ăźberwiegend kommunale Aufgabe, bei der Finanzierung gibt es vielfältige FĂśrdermĂśglichkeiten,cite-ref-22[22] die aber im Gegensatz zu den FinanzierungsmĂśglichkeiten (und Summen) fĂźr den Ăffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie den Kfz-Verkehr marginal sind.
Politisch ist die FĂśrderung des Radverkehrs parteienĂźbergreifend auch auf nationaler Ebene als Aufgabe anerkannt worden. So verabschiedete der Deutsche Bundestag 2002 den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP)cite-ref-23[23] der Bundesregierung fĂźr die Jahre 2002 bis 2012. Anfang 2012 wurde als Weiterentwicklung der Nationale Radverkehrsplan 2020 vorgelegt und am 6. September 2012 vom Bundeskabinett beschlossen.cite-ref-24[24] Inzwischen ist seit 2021 der Nationale Radverkehrsplan 3.0 gĂźltig.cite-ref-25[25] Im Zeitverlauf sind insbesondere die finanziellen FĂśrderangebote auf Bundesebene stark gewachsen.
Mit dem Fahrradportalcite-ref-26[26] hatte das damalige Bundesministerium fĂźr Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ab 2004 bis 2022 eine Informations- und Arbeitsplattform im Internet aufgebaut, die der besseren Koordination von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen sowie interessierten Arbeitsgruppen diente. Dort gab es, bearbeitet vom Deutschen Institut fĂźr Urbanistik unter Leitung von Tilman Bracher, u. a. einen umfassenden Ăberblick Ăźber deutschsprachige Literatur und Studien zum Radverkehr. Seit 2006 ist das Thema beim Ministerium in der Abteilung Stadtentwicklung und Wohnen im Referat SW 24 âRadverkehrâ angesiedelt.
Inzwischen ist neben dem BMDV das Bundesamt fßr Logistik und Mobilität (BALM) zuständig, u. a. fßr Fortbildungsangebote und die Bewilligung von FÜrderungen, die nicht ßber die Bundesländer organisiert sind.
Andere Organisationen in Deutschland
Technische Regelwerke wurden im Arbeitskreis âRadverkehrâ des Arbeitsausschusses âAnlagen des FuĂgänger- und Radverkehrsâ bei der Forschungsgesellschaft fĂźr StraĂen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet. Dieser hat die Empfehlungen fĂźr Radverkehrsanlagen (ERA) erstellt, die 2010 verĂśffentlicht wurden. Inzwischen sind die ArbeitsausschĂźsse (AA) fĂźr FuĂ- und Radverkehr voneinander getrennt, der AA 2.5 Radverkehr hat aktuell sechs Arbeitskreise, die die ERA fortschreiben, sich um Radschnellverbindungen kĂźmmern, Hinweise zur Quantifizierung des Radverkehrs und ein Arbeitspapier Pedelec-taugliche Infrastruktur erarbeiten sowie die Hinweise zur Signalisierung des Radverkehrs Ăźberarbeiten. SchlieĂlich werden auch die Hinweise zum Fahrradparken Ăźberarbeitet.cite-ref-27[27] Hinzu kommt die Ăberarbeitung des Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung fĂźr den Radverkehr von 1998.
Als fachliche Lobbygruppe verstand sich der Fachausschuss Radverkehr von ADFC und der Vereinigung fßr Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL), der inzwischen von Seiten des ADFC-Bundesverbands abgewickelt wurde. Einzelne ältere Positionspapiere sind noch verfßgbar.cite-ref-28[28] Der ADFC ist als politische Lobbygruppe aktiv.
Fahrtechnische Voraussetzungen
Der radfahrende Verkehrsteilnehmer muss in der Lage sein, das Verkehrsmittel Fahrrad im StraĂenverkehr fahrtechnisch sicher zu beherrschen und in einem verkehrstechnisch einwandfreien Zustand zu halten, zumal keine TĂV-PrĂźfung fĂźr Fahrräder vorgeschrieben ist. Der junge Radfahrer lernt die erforderlichen Techniken, Verkehrszeichen und Verkehrsregeln meist durch entsprechende Angebote der Deutschen Verkehrswacht, der Verkehrspolizei und der Schulen, die geeignete Anlagen wie VerkehrsĂźbungsplätze und speziell ausgebildete Lehrkräfte zur VerfĂźgung stellen.cite-ref-29[29] Die älteren Verkehrsteilnehmer sind weitestgehend auf ihre Eigenverantwortung angewiesen.
Zur Feststellung der technischen Fahrtßchtigkeit und sicheren Handhabung des Verkehrsmittels Fahrrad stellt die Verkehrsdidaktik neben erprobten Ausbildungsprogrammencite-ref-30[30] auch geeignete Lernkontrollen in Form von kurzweiligen Radfahrprßfungen bereit, die es jedermann ermÜglichen, seine sichere Bewegungsfähigkeit in den Üffentlichen Verkehrsräumen zu ßberprßfen und zu verbessern.cite-ref-31[31]
Gesetzliche Bestimmungen
Hier werden die rechtlichen Bestimmungen fĂźr das Radfahren beschrieben. Die gesetzlichen Regeln fĂźr das Fahrrad selbst, also beispielsweise die AusrĂźstung mit Licht, Hupe etc. finden sich im Artikel Fahrrad.
Deutschland
Benutzt ein Radfahrer den Ăśffentlichen Verkehrsraum, ist er als Verkehrsteilnehmer an die Bestimmungen der StraĂenverkehrs-Ordnung (StVO) hinsichtlich seiner Rechte, seiner Pflichten, seiner FahrtĂźchtigkeit und der Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit seines Fahrzeuges gebunden. Er ist im Sinne der StVO ein FahrzeugfĂźhrer.
In der Regel fahren Radfahrer in Deutschland auf der Fahrbahn, es sei denn es existieren zusätzliche benutzungspflichtige oder nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen (§ 2 Abs. 1, 4 und 5 der StVO). Benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen sind durch Verkehrszeichen 237, 240, 241-30 oder 241-31 gekennzeichnet. Teilweise kĂśnnen auch sonst gesperrte Verkehrswege wie EinbahnstraĂen, Gehwege oder FuĂgängerzonen durch Zeichen 1022 fĂźr Radfahrer freigegeben sein. Autobahnen und KraftfahrstraĂen sind generell fĂźr Radfahrer gesperrt. Kinder unter 8 Jahren mĂźssen auf dem Gehweg fahren, dĂźrfen aber auch baulich von der Fahrbahn getrennte Radwege benutzen. Eine geeignete Aufsichtsperson darf das noch nicht 8 Jahre alte Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg begleiten. Kinder, die 8 oder 9 Jahre alt sind, dĂźrfen Gehwege benutzen, mĂźssen es aber nicht. Wird vor dem Ăberqueren einer Fahrbahn ein Gehweg benutzt, mĂźssen das Kind und die begleitende Aufsichtsperson absteigen.
Voraussetzungen einer Radwegebenutzungspflicht
âEine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen Ăśrtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich Ăźbersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der StraĂenverkehrs-Ordnung â StVO).â
â
BVerwG
3. Senat
Die Radwegebenutzungspflicht wird häufig kritisiert, weil zum einen trotz mangelnder baulicher Voraussetzungen (z. B. Mindestbreite, Oberflächenzustand) Radwege teilweise als benutzungspflichtig ausgewiesen sind und weil zum anderen verschiedene Studien auf erhÜhte Unfallgefahr hinweisen, wenn Fahrrad- und motorisierter Verkehr auf getrennten Verkehrswegen statt im Mischbetrieb unterwegs sind. Auch eine rechtswidrige Ausschilderung ist jedoch meist wirksam.cite-ref-33[33]
Technische AusrĂźstung
⢠Beleuchtung:
⢠In Deutschland sind Radfahrer verpflichtet, ihr Rad mit einer Fahrradbeleuchtung und Reflektoren gemäà § 67 StVZO auszustatten, um es im Ăśffentlichen Verkehr benutzen zu dĂźrfen. Im Gegensatz zu Kleinkrafträdern, zu denen auch S-Pedelecs zählen, ist beim Fahrrad kein permanentes Tagfahrlicht vorgeschrieben. Ăhnliche Verordnungen gelten auch in anderen Ländern.
Unfallzahlen
Die âVision Zeroâ ist in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)cite-ref-34[34] zum § 1 der StVO so â als verbindlich â vorgegeben:
âDie StraĂenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den Ăśffentlichen Verkehr. Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die âVision Zeroâ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen MaĂnahmen.â
Bedauerlicherweise jedoch liegt die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden in Deutschland mit schwerer KÜrperschädigung (= mit TÜtung bzw. mit schwerer KÜrperverletzung) immer noch sehr hoch / deutlich zu hoch: Lediglich um 3,4 % nahm deren Anzahl in Deutschland von 2023 auf 2024 ab.
Die nachfolgende Tabelle gibt die polizeilich aufgenommenen, auf jeweils 100.000 Einwohner bezogenen Zahlen 2024 der Verkehrsunfälle mit schwerer KÜrperschädigung (TÜtung/schwerer Verletzung) mit Radfahrer-Beteiligung fßr die 15 Städte in Deutschland mit mehr als 500.000 Einw. wieder.cite-ref-35[35]cite-ref-36[36] Hier sind nur die "Vision-Zero-Unfälle" (schwer bzw. tÜdlich verletzt, engl. "ksi" fßr "killed or seriously injured") halten: Polizeilich aufgenommene Verkehrsunfälle nur mit leichter Verletzung bzw. nur mit Sachschaden sind hier nicht betrachtet.
Die Tabelle zeigt stark auseinanderdriftende Entwicklungen dieser Unfallzahlen 2023 => 2024:
⢠positiv: in zwÜlf Städten nahmen sie ab, um bis zu 29,2 % (Nßrnberg),
⢠negativ: in drei Städten nahmen sie zu, um bis zu 13,3 % (Frankfurt am Main),
⢠die auf die Einwohnerzahl bezogenen Unfallzahlen liegen um mehr als den Faktor 4 auseinander: Dresden = 34,0 (hÜchster Wert) <=> Duisburg = 7,5 (niedrigster Wert).
| Stadt | Rang: HÜchste ksi-Unfallzahlen | Schw. Unf. m. Rad-Bet. je 100.000 Einw. | Veränderung 2024 gegenßber 2023 | absolute Zahl: getÜtet | absolute Zahl: schwer verletzt |
|---|---|---|---|---|---|
| Dresden | 1 | 34,0 | + 2,1 % | 2 | 191 |
| KĂśln | 2 | 21,5 | - 9,5 % | 5 | 207 |
| Leipzig | 3 | 17,1 | - 13,6 % | 4 | 102 |
| NĂźrnberg | 4 | 16,9 | - 29,2 % | 4 | 85 |
| Bremen Stadt | 5 | 16,4 | - 13,2 % | 5 | 90 |
| Hannover | 6 | 14,7 | - 11,4 % | 3 | 78 |
| MĂźnchen | 7 | 14,1 | - 0,8 % | 5 | 209 |
| Frankfurt am Main | 8 | 13,9 | + 13,3 % | 3 | 105 |
| Berlin | 9 | 13,7 | - 6,8 % | 8 | 526 |
| DĂźsseldorf | 10 | 13,4 | - 19,3 % | 0 | 85 |
| Hamburg | 11 | 12,9 | + 0,7 % | 11 | 242 |
| Stuttgart | 12 | 12,3 | - 2,5 % | 1 | 77 |
| Dortmund | 13 | 7,9 | - 21,9 % | 2 | 45 |
| Duisburg | 14 | 7,5 | - 0,3 % | 1 | 37 |
| Essen | 15 | 7,7 | - 9,0 % | 2 | 40 |
Anmerkungen:
1. Aktualisierung: Mit Erscheinen der Unfallzahlen 2025 im Unfallatlas von DESTATIS im Sommer 2026 wird auch diese Tabelle vom jetzigen Stand â2024â auf den Stand â2025â aktualisiert.
2. Weiterer Gesichtspunkt: Statistisch gesehen ist der Bezug der Unfallzahlen mit Beteiligung Radfahrender auf die Einwohnerzahlen nur ein Aspekt. Eine weitere Tabelle der Radunfall-Zahlen mit KÜrperschädigung ist wßnschenswert: Mit Bezug auf den Radverkehrsanteil am Gesamtverkehr in den einzelnen Städten, sie wird daher parallel erarbeitet.
Rechtliche Besonderheiten
Ăsterreich
FĂźr den Radverkehr gilt als oberstes Prinzip die allgemeine Fahrordnung der StraĂenverkehrsordnung. DarĂźber hinaus gibt es fĂźr den Radverkehr zusätzliche Sonderbestimmungen. Die wichtigsten:
⢠Altersbeschränkung: Das Mindestalter, um ein Fahrrad im Üffentlichen Verkehr lenken zu dßrfen, liegt bei 12 Jahren. Kinder unter diesem Alter dßrfen nur in Begleitung von Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, oder mit behÜrdlicher Bewilligung mit dem Fahrrad fahren. Mit einem Radfahrausweis, der unter bestimmten Voraussetzungen erhalten werden kann, ist das Radfahren ab 10 Jahren mÜglich.
⢠Radfahranlagen:
⢠Benutzungspflicht: Ist eine Radfahranlage (Radweg, Geh- und Radweg, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen) vorhanden, so muss diese auch benĂźtzt werden. Mit Fahrrädern mit Anhängern bis 80 cm Breite oder Anhängern zur PersonenbefĂśrderung, mit mehrspurigen Fahrrädern bis 80 cm Breite, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern (in der Definition der Fahrradverordnung), und seit 1. April 2019 mit Fahrrädern mit 1,70 m und mehr Radstandcite-ref-38[38] besteht Wahlfreiheit, ob die Radfahranlage oder die allgemeine Fahrbahn befahren wird. Mit Fahrrädern mit Anhängern die breiter als 80 cm, sowie mit mehrspurigen Fahrrädern die breiter als 80 cm sind, dĂźrfen Radfahranlagen nicht benĂźtzt werden und ist die allgemeine Fahrbahn zu befahren. Beim Verlassen einer Radfahranlage ist dem flieĂenden Verkehr Vorrang zu geben.
⢠Fahrordnung auf Radfahranlagen: Grundsätzlich dßrfen Radfahranlagen in beiden Richtungen befahren werden, sofern sich aus Bodenmarkierungen (Richtungspfeile) nichts anderes ergibt. Die Ausnahme hierbei ist der Radfahrstreifen (auf der Fahrbahn), denn dieser darf nur in derselben Richtung wie der links davon angrenzende Fahrstreifen befahren werden. In Einbahnen mit Radfahrstreifen gegen die Einbahn ist dieser, entsprechend dem Rechtsfahrgebot, in der Fahrtrichtung der Einbahn zu benßtzen. In Einbahnrichtung ist die allgemeine Fahrbahn oder, wenn vorhanden, ein rechts angrenzender Radfahrstreifen oder Radweg zu befahren.
⢠Radfahrerßberfahrten: An Radfahrerßberfahrten, an denen der Verkehr nicht durch Arm- oder Lichtzeichen geregelt wird, dßrfen sich Radfahrer nur mit einer Geschwindigkeit von hÜchstens 10 km/h annähern. Die Radfahrerßberfahrt darf in diesen Fällen nicht unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und fßr dessen Lenker ßberraschend befahren werden.
⢠FuĂgängerĂźberwege (vulgo Zebrastreifen): Seit 1. April 2019 dĂźrfen FuĂgängerĂźberwege explizit nicht in Längsrichtung mit dem Fahrrad befahren werden. Ab demselben Datum kĂśnnen FuĂgängerĂźberweg und RadfahrerĂźberfahrt Ăźbereinandergelegt werden. Dies erfolgt durch Bodenmarkierung in Leitermuster: An den Rändern der Streifenreihe schlieĂen auf LĂźcke weiĂe Quadrate (vulgo: WĂźrfelmarkierung) an.cite-ref-39[39]
⢠Fahren gegen eine EinbahnstraĂe: Das Radfahren gegen eine EinbahnstraĂe ist â so wie dem Verkehr mit Kraftfahrzeugen oder anderen nicht motorisierten Fahrzeugen â verboten. Durch Verordnung, angezeigt durch Zusatztafeln an den Verkehrsschildern der Einbahn (Hinweiszeichen EinbahnstraĂe am Beginn und Verbotszeichen Einfahrt verboten am Ende), kĂśnnen Radfahrer von der Einbahnregelung ausgenommen werden. Die Anbringung von Radfahrstreifen gegen die Einbahn ist nicht zwingend vorgeschrieben.
⢠Gehsteige, Gehwege und FuĂgängerzonen: Radfahren auf Gehsteigen und Gehwegen ist in Längsrichtung verboten. In FuĂgängerzonen ist Radfahren nur erlaubt, wenn Radverkehr durch Zusatzschild vom allgemeinen Fahrverbot ausgenommen ist.
⢠WohnstraĂen dĂźrfen mit allen Fahrzeugen nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Mit Fahrrädern ist das Durchfahren (das fĂźr den allgemeinen Verkehr verboten ist) und das Nebeneinanderfahren zulässig. In WohnstraĂen die auch EinbahnstraĂen sind, ist das Radfahren gegen die vorgeschriebene Fahrtrichtung auch ohne verordnete Ausnahme erlaubt.
⢠Nebeneinanderfahren ist auf StraĂen mit Ăśffentlichem Verkehr nur auf Radwegen und in WohnstraĂen sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern zulässig. Beim Nebeneinanderfahren darf nur der äuĂerste rechte Fahrstreifen benĂźtzt werden. Dies bedeutet in der Praxis â und ausgehend von der Ăźblichen Fahrstreifenbreite â, dass maximal zwei trainierende Radrennfahrer nebeneinander unterwegs sein dĂźrfen.
⢠Vorschlängeln: Lenker von einspurigen Fahrzeugen (einspurige Fahrräder, Motorräder, Mofas und dergleichen) dĂźrfen vor Kreuzungen, StraĂenengen, schienengleichen EisenbahnĂźbergängen oder dergleichen neben oder zwischen den angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich weiter vorne aufzustellen. Zulässig ist dies allerdings nur, wenn dafĂźr ausreichend Platz vorhanden ist und wenn Lenker, die ihre Absicht zum Einbiegen angezeigt haben, beim Einbiegen nicht behindert werden. Da das so genannte Vorschlängeln nur mit einspurigen Fahrzeugen erlaubt ist, gilt das Verbot des Vorfahrens auch fĂźr mehrspurige Fahrräder. Obwohl das Vorschlängeln fĂźr Einspurige erlaubt ist, sollte der Radfahrer dennoch vorsichtig und mit angemessenem Tempo vorfahren, um auf plĂśtzliche Situationen, wie beispielsweise das Ăffnen einer AutotĂźr, rasch reagieren zu kĂśnnen. Zu beachten ist, dass, wenn sich die angehaltenen Fahrzeuge in Bewegung setzen, das Vorfahren zum unzulässigen Ăberholen wird.
⢠Fahrradschieben: âWer ein Fahrrad schiebt, gilt nicht als Radfahrerâ (§ 65 Abs. 1 zweiter Halbsatz StVO) seit der 20. Novelle der StraĂenverkehrsordnung. Damit sollte erreicht werden, dass Fahrräder nicht auf der Fahrbahn geschoben werden mĂźssen, âda nicht zwischen einem FuĂgänger als solchem und einem FuĂgänger, der zusätzlich ein Fahrrad neben sich herschiebt, unterschieden werden sollâ.cite-ref-40[40] Nach herrschender Rechtsmeinung und Spruchpraxis ist daher zwar nicht vom Gesetzeswortlaut, jedoch von der Rechtsauslegung, wer ein Fahrrad schiebt ein FuĂgänger. Verboten ist demnach das Schieben von Fahrrädern auf Radfahranlagen und der allgemeinen Fahrbahn, zulässig ist es jedoch auf Gehwegen, Gehsteigen und in FuĂgängerzonen. Explizit nach StVO ist das Schieben von Fahrrädern in WohnstraĂen und in StraĂen mit allgemeinem Fahrverbot (Verbotszeichen Fahrverbot (in beiden Richtungen)) zulässig.
⢠Alkohol am Steuer: Die Alkoholgrenze beim Lenken eines Fahrrades liegt nach der allgemeinen Regel von § 5 Abs. 1 StVO bei 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut bzw. 0,4 mg/l in der Atemluft. (Vgl.: Beim Lenken eines Kraftfahrzeuges gelten 0,5 Promille nach den schärferen Regeln des KFG.) Bei 0,5 Promille oder mehr oder bei vermuteter Fahrunfähigkeit durch Alkohol oder Suchtgiftmittel kĂśnnen Lenker von Fahrzeugen (also auch von Fahrrädern) von Organen der StraĂenaufsicht an der Inbetriebnahme oder dem Lenken eines Fahrzeuges gehindert werden (§ 5b Abs. 1. StVO). Der FĂźhrerschein kann Radfahrern nur in schwerwiegenden Fällen entzogen werden, etwa bei Verdacht auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit. Diese muss in einem behĂśrdlichen Verwaltungsverfahren festgestellt werden.cite-ref-41[41]
Andere Länder
Ausbildung und Forschung
Die deutsche Bundesanstalt fĂźr StraĂenwesen (BASt) und die schweizerische Beratungsstelle fĂźr UnfallverhĂźtung (bfu) bearbeiten und verĂśffentlichen regelmäĂig Forschungsvorhaben zum Radverkehr, besonders zu den Themen âVerhalten und Sicherheit im Verkehrâ und âStraĂenverkehrstechnikâ. In Deutschland kommen Studien im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer hinzu, z. B. zu Fragen wie der FĂźhrung des Radverkehrs an Kreisverkehren oder der Problematik von Abbiegeunfällen. Einen Ăberblick zum Stand der Forschung in Deutschland gibt ein Forschungsinformationssystem Mobilität und Verkehr der Universität Dresden.cite-ref-42[42]
Die bfu befasst sich wissenschaftlich mit der Umsetzung des durch die Vision Zero angestrebten Ziels, Tote und Schwerverletzte im StraĂenverkehr ganz zu vermeiden.
Mit einer fßnfjährigen FÜrderung des BMDV werden ab 2021 an sieben deutschen Hochschulen Stiftungsprofessuren und somit auch Veranstaltungen und Vertiefungsfächer zum Radverkehr angeboten:cite-ref-43[43]cite-ref-44[44]
⢠Frankfurt am Main: Frankfurt University of Applied Sciences
⢠Kassel: Universität Kassel
⢠Karlsruhe: Hochschule Karlsruhecite-ref-45[45]
⢠Wiesbaden: Hochschule RheinMain
⢠Wildau: Technische Hochschule Wildau
⢠Wolfenbßttel: Ostfalia Hochschule fßr angewandte Wissenschaften
⢠Wuppertal: Bergische Universität Wuppertal
Beispiele fĂźr Radverkehr
In manchen Regionen und Orten, insbesondere in dicht besiedelten Räumen, mit einem hohen Radverkehrsaufkommen ist im Vergleich zu anderen Regionen eine Fahrradkultur zu beobachten. Die folgenden Artikel geben darßber weitergehenden Aufschluss.
Deutschsprachiger Kulturraum
Andere Länder
⢠Dänemark: Kopenhagen, mit dem Anspruch, die weltbeste Fahrradstadt werden zu wollen
⢠Frankreich: Paris
⢠Niederlande: Radfahren in den Niederlanden
Literatur
⢠Stefan BrĂźdermann: Die FrĂźhzeit des Fahrradverkehrs in Nordwestdeutschland und die Verkehrsdisziplinierung. In: Technikgeschichte, Bd. 64 (1997), H. 4, S. 253â267.
⢠Bundesanstalt fĂźr StraĂenwesen (Hrsg.): Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen. Berichte der Bundesanstalt fĂźr StraĂenwesen, Heft V 9. Verlag fĂźr Neue Wissenschaften, Bremerhaven 1994, ISBN 3-89429-384-5.
⢠Bundesministerium fßr Verkehr, Bau und Wohnungswesen (Hrsg.): Radverkehr in der Praxis. Erfahrungen und Beispiele aus dem In- und Ausland. Verlag fßr Neue Wissenschaften, Bremerhaven 2004, ISBN 3-86509-205-5.
⢠Bundesministerium fĂźr Verkehr, Innovation und Technologie Ăsterreich (Hrsg.): Radverkehr in Zahlen â Daten, Fakten und Stimmungen. Wien 2013.
⢠Deutsche Verkehrswacht (Hrsg.): Die Radfahrausbildung als integrierter Teil der Verkehrserziehung in der Schule. Bonn 1989.
⢠Forschungsgesellschaft fĂźr StraĂen- und Verkehrswesen: Empfehlungen fĂźr Radverkehrsanlagen (ERA). Ausgabe 2010. KĂśln 2010.
⢠Hinweise zum Radverkehr auĂerhalb städtischer Gebiete (H RaS 02) Ausgabe 2002.
⢠Dieter Hohenadel: Radfahrunterricht in der Grundschule und Jugendverkehrsschule. Braunschweig 1997.
⢠Mobycon (Hrsg.): Temporäre Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen â In 10 Tagen mehr Platz fĂźrâs Rad in der Stadt. 2020.cite-ref-46[46]cite-ref-47[47]
⢠Thomas MÜller (Hrsg.): Fahr Rad! Wege zur Fahrradstadt. Inspirationsbuch Radverkehr. Hansestadt Rostock 2007.
⢠Siegbert A. Warwitz: Verkehrserziehung vom Kinde aus. Wahrnehmen-Spielen-Denken-Handeln, Baltmannsweiler (Schneider-Verlag). 6. Auflage. 2009, ISBN 978-3-8340-0563-2.
⢠Christine GroĂe, Juliane BĂśhmer, unter Mitarbeit von Stefan Lieb (FUSS e. V.), Fachhochschule Erfurt, September 2019: Mit dem Rad zum Einkauf in die Innenstadt â Konflikte & Potenziale bei der Ăffnung von FuĂgängerzonen fĂźr den Radverkehr. Endbericht des Forschungsprojektscite-ref-48[48]
Weblinks
Commons
: Radverkehr
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons
: Transport- bzw. Lastenräder
â Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
⢠Literatur von und ßber Radverkehr im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
⢠Deutschlandfunk.de Kalenderblatt 5. Februar 2015, Irene Meichsner: Der Erfinder des bequemen Fahrens (Ăber John Boyd Dunlop, der 1888 fĂźr seinen zehnjährigen Sohn Johnny aus mehreren Gummistreifen den ersten mit Luft gefĂźllten Fahrradreifen herstellte)
⢠Essay und Diskurs 24. Januar 2016, Der dänische Stadtplaner Jan Gehl im Gespräch mit Klaus Englert: Jan Gehl, der menschenfreundliche Architekt (Jan Gehl setzt sich bei der Stadtplanung unter anderem fßr die FÜrderung des Fuss- und Radverkehrs ein)
⢠fahrradland-bw.de
⢠klima-tour.de: âFahrRad! FĂźrs Klima auf Tourâ (Kampagne zur ImagefĂśrderung des Radverkehrs mit der Zielgruppe Jugendliche)
⢠nationaler-radverkehrsplan.de
⢠radschlag-info.de: RADschlag (Infos rund ums Rad fßr Schulen, Kindergärten, Familien und Vereine)
⢠radlust.info: âRadlustâ (Kampagne zur Ăffentlichkeitsarbeit fĂźr den Radverkehr)
⢠Unfallforschung der Versicherer (UDV) zum Thema Radverkehr: udv.de
⢠Verkehrsclub Deutschland e. V.: vcd.org
⢠vertraeglich-reisen.de (Tipps zur Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen und zur Intermodalität im Urlaub)
Einzelnachweise
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cite-note-22. â Lastenräder statt Lieferwagen â Umwelt & Natur. In: Badische Zeitung. Abgerufen am 30. April 2020.
cite-note-33. â infas Institut fĂźr angewandte Sozialwissenschaft GmbH (Hrsg.): Mobilität in Deutschland â Analysen zum Radverkehr und FuĂverkehr. Mai 2019, S. 19 f. (mobilitaet-in-deutschland.de [PDF]).
cite-note-44. â Personenverkehr in der Schweiz: 2,1 Millionen Mal um die Welt. Abgerufen am 7. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
cite-note-55. â Bicycles produced in the world â Worldometer. Abgerufen am 25. Februar 2025 (englisch).
cite-note-0-66. â ZIV â Die Fahrradindustrie: Marktdaten Fahrräder und E-Bikes fĂźr 2023. 2024, S. 4 (ziv-zweirad.de [PDF]).
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cite-note-1212. â Geschwindigkeit des Radfahrens im urbanen Raum im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln. In: Radverkehr in Zahlen. Bundesministerium fĂźr Verkehr, Innovation und Technologie Ăsterreich (bmvit), S. 42.
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cite-note-3030. â Dieter Hohenadel: Radfahrunterricht in der Grundschule und Jugendverkehrsschule. Braunschweig 1997
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cite-note-3333. â Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 27. Februar 2001, Az. 2 Ss 87/00, Volltext.
cite-note-3434. â Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StraĂenverkehrs-Ordnung(VwV-StVO)
cite-note-3535. â FĂźr die Datenbasis: Unfallatlas des Statistischen Bundesamtes DESTATIS / Open Data, Stand 16.07.2025
cite-note-3636. â FĂźr die Auswertung: Fahrrad-Unfallorte
cite-note-3838. â Neue Regeln fĂźr RadlerInnen in Ăsterreich biorama.eu, 30. April 2019, abgerufen am 28. September 2021.
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cite-note-4141. â Fahrrad im StraĂenverkehr. In: oesterreich.gv.at. 6. Februar 2023, abgerufen am 30. Oktober 2023 (Ăśsterreichisches Deutsch).
cite-note-4242. â Forschungsinformationssystem.de, hier zu RadverkehrsfĂźhrung innerorts
cite-note-4343. â Fahrradverkehr ist bald ein Studiengang. 21. April 2020, abgerufen am 30. April 2020.
cite-note-4444. â Stiftungsprofessur Radverkehr in Karlsruhe noch unbesetzt. In: ka-news. 7. Juli 2020, abgerufen am 5. Februar 2024.
cite-note-4545. â S. W. R. Aktuell: Radverkehr wird Unifach an der Hochschule Karlsruhe. Abgerufen am 30. April 2020.
cite-note-4646. â Mobycon. Abgerufen am 30. April 2020 (niederländisch).
cite-note-4747. â mobycon.nl (PDF, 30. April 2020).
cite-note-4848. â radsam-kampagne.de (PDF, 12. September 2020).